Prüfungen nach DGUV V3

DGUV V3 (ehemals BGV A3)

Wir prüfen Ihre elektrischen Geräte rechtssicher und führen die Dokumentation zur gesamten Prüfung.

Alle Techniker sind Elektrofachkräfte und nach §3 der DGUV V3 berechtigt zur Durchführung der Prüfung. Selbstverständlich können Sie sich sicher sein, dass Ihre Prüfungen nach dem aktuellen Stand der Technik und der aktuell geltenden gesetzlichen Vorschriften durchgeführt werden.

Regelmäßige Schulungen sind für uns so selbstverständlich, wie eine ordentliche Dokumentation, die auch in unser Praxismanagement übernommen wird.

Sie haben Interesse oder Fragen, selbstverständlich stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

DGUV V3 – §3 Grundsätze

DGUV V3 – §5 Prüfungen

  1. vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft und
  2. in bestimmten Zeitabständen

Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet
werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.

(2) Bei der Prüfung sind die sich hierauf beziehenden elektrotechnischen Regeln zu beachten.

(3) Auf Verlangen der Berufsgenossenschaft ist ein Prüfbuch mit bestimmten Eintragungen zu führen.

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