Wartungen

Unsere Techniker sind durch Hersteller- und Inhouse Schulungen in der Lage, Wartungen nach den Vorgaben der Hersteller und den aktuell gültigen gesetzlichen Bestimmungen an Ihren Medizinprodukten durchzuführen.

Auch hier gilt wie bei den Reparaturen, der Betreiber des Gerätes ist für die Auswahl des durchführenden Unternehmens bzw. Mitarbeiters verantwortlich. Diese gesetzliche Grundlage finden Sie in der Medizinproduktebetreiberverordnung im §7 Instandhaltung von Medizinprodukten.

Diese Grundlagen werden von uns erfüllt und wir können für Sie, die durch den Hersteller vorgeschriebenen Wartungen durchführen.

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